Versammlungsfreiheit statt Demonstrationsverhinderung

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Zur Novellierung des Versammlungsrechts sagt der Sprecher der Grünen Jugend Schleswig-Holstein, Lasse Petersdotter:

Demonstrationen sind bis heute eine wichtige Ausdrucksform des politischen Protestes innerhalb eines Rechtsstaates. An ihren rechtlichen Rahmenbedingungen muss sich unsere demokratische Gesellschaft messen lassen. Es ist gut, dass das Versammlungsrecht modernisiert wird. Wir lesen im Vorschlag der Küstenkoalition viel Positives. Etwa die erschwerten Bedingungen für Übersichtsaufnahmen, um nur ein Beispiel zu nennen. Aber auch die Tatsache, dass Vermummungen zukünftig als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, ist ein Fortschritt. In der Praxis war die alte Gesetzgebung, nach der Vermummungen als Straftat behandelt wurden, vollkommen absurd.

Einen großen Gewinn sehen wir zudem in der Abschaffung der sog. polizeilichen Kontrollstellen. Viel zu häufig wurde durch polizeiliche Kontrollstellen Bürger*innen die Beteiligung an Demonstrationen erschwert oder unmöglich gemacht. Die Gründe dafür sind oft nicht nachvollziehbar.

Das Gesetz steht für den wichtigen Grundsatz: Versammlungsfreiheit statt Demonstrationsverhinderung!

 

Dazu ergänzt die Sprecherin der Grünen Jugend Schleswig-Holstein, Denise Loop:

Als Grüne Jugend hätten wir bei einem Wunschkonzert mit Sicherheit einige Punkte im Versammlungsrecht anders geregelt. Der Entwurf der Küstenkoalition ist allerdings ein Fortschritt in die richtige Richtung und für uns ein Zeichen, dass Schleswig-Holstein ein guter Ort bleibt, um politische Forderungen auch auf die Straße zu tragen!

PM-Versammlungsrecht

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