Koalitionsvertrag von GRÜNEN, SPD und SSW für progressive Drogenpolitik – CDU und FDP haben nichts verstanden

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Zu den Stellungnahmen von CDU und FDP erklärt Lydia Rudow, Landesvorsitzende der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein:

„Die Kritik von CDU und FDP zeigt, dass diese Parteien die Notwendigkeit einer modernen, progressiven Sucht- und Drogenpolitik nicht verstanden haben. Durch Repressionen und Verbote lässt sich der Drogenhandel und -konsum nicht verringern, prominentes Beispiel sind das Scheitern der Prohibitionspolitik der Vereinigten Staaten in den 20er Jahren oder der immer mehr Opfer fordernde „war on drugs“ in Lateinamerika.

Anstatt Drogenkonsument_innen in die Kriminalität zu treiben, setzen wir auf mehr Prävention und bessere Beratungs- und Hilfsangebote. Zahlreiche Studien belegen, dass die Anhebung der geringen Menge zum Eigenbedarf bei Cannabis nicht zu einem höheren Konsum führt, aber die Strafverfolgungsbehörden entlastet. Die so frei werdenden Gelder können gezielt in Präventions- und Hilfsprogramme investiert werden. So kann es gelingen, die Abwärtsspirale in die Drogenabhängigkeit und Kriminalität zu durchbrechen.

Wenn Anita Klahn (gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion) es als absurd bezeichnet, Projekte wie das Drug-Checking als Gesundheitsschutz zu betrachten, ist das allein ein Verschließen vor der Realität. Es kommt in Deutschland immer wieder zu Todesfällen aufgrund verunreinigter Substanzen, da auf dem Schwarzmarkt allein die Gewinnmaximierung zählt und den Drogen daher teils lebensgefährliche Streckmittel beigemischt werden.

Unser Ziel ist die Verringerung des Drogenkonsums. Aber wenn sich jemand dazu entscheidet, Drogen zu konsumieren, so soll er oder sie durch Projekte wie das Drug-Checking die Möglichkeit bekommen, den Stoff auf toxischische Substanzen prüfen zu lassen. Das Drug-Checking trägt also erheblich zum Gesundheitsschutz bei.

Auch die Kritik von Katja Rathje-Hoffmann (CDU) an der „Legalisierung der Erprobung von Drogenkonsumräumen“ (Zitat) zeugt von großer Unkenntnis. Im §10a BtmG ist die Einrichtung von Drogenkonsumräumen bereits geregelt, es Bedarf jedoch einer Rechtsverordnung der Landesregierung, um Kommunen oder anderen Trägern die Möglichkeit zu geben, einen Antrag auf Einrichtung eines Drogenkonsumraumes zu stellen. Bisher gibt es eine solche Rechtsverordnung auf Landesebene nicht, diese rechtliche Lücke will die zukünftige Landesregierung endlich schließen.“

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