Mitglied werden

Nur gemeinsam können wir die Welt verändern und das Klima retten! Wir sind viele und wir sind laut! Werde jetzt Mitglied, vernetze dich mit anderen Aktivist*innen in deiner Umgebung, bringe deine politische Meinung in kreativen Aktionen und Protesten auf die Straße und die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Tanzen!

Fülle hierzu einfach den Mitgliedsantrag aus. Wenn du sowohl bei Bündnis 90/Die Grünen, als auch in der Grünen Jugend Mitglied werden willst, kannst du bei den Grünen direkt eine Doppelmitgliedschaft beantragen. 🙂

Mitgliedsantrag

Wenn du diesen Antrag ausfüllst und abschickst, erkennst du die Satzung des Bundesverbands und deines Landesverbandes an und trittst automatisch bei.

Mitgliedsantrag

  • Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 4€ pro Monat, der ermäßigte Beitrag beträgt 3€ pro Monat und der erhöhte Beitrag beträgt 10€ pro Monat. Jedes Mitglied wählt unter diesen Beiträgen denjenigen, den es zahlen möchte. Bei Mitgliedern, die gleichzeitig Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind, ist der Mitgliedsbeitrag der GRÜNEN JUGEND im Beitrag an die Partei enthalten. Grundsätzlich ist die Beitragsabführung im ersten Jahr der Mitgliedschaft nicht verpflichtend (Schnuppermitgliedschaft). Jedes Mitglied kann sich auf Antrag an den Bundesvorstand mit schriftlicher Begründung teilweise oder vollständig von der Beitragsabführung für ein Jahr befreien lassen werden. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines Halbjahres für sechs Monate fällig. Der Einzug des Beitrags erfolgt per Einzugsermächtigung durch die Bundesgeschäftsstelle zu Beginn des Halbjahres oder nach dem Eintritt. Eine anteilige oder vollständige Rückzahlung von Beiträgen, die im Einklang mit dieser Finanzordnung und der Bundessatzung eingezogen wurden, ist nicht möglich. Die Mitgliedsrechte eines Mitglieds ruhen, wenn es die Beiträge für zwei vergangene Halbjahre nicht abgeführt hat. Die Mitgliedschaft endet, wenn die Beiträge für vier vergangene Halbjahre nicht abgeführt wurden. Der Mitgliedsbeitrag steht zur Hälfte dem Bundesverband und zur anderen Hälfte dem Landesverband des jeweiligen Mitglieds zu. Der Einzug erfolgt immer in dem Rhythmus, den du gewählt hast, frühestens jedoch in dem nächstmöglichen (siehe unten) Monat nach deinem bestätigten Eintritt. Bei der Wahl Quartalseinzug ziehen wir im April, Juli, Oktober oder Dezember nach deinem Eintritt zum ersten Mal ein. Bei der Wahl Halbjahreseinzug ziehen wir im Juli oder Dezember nach deinem Eintritt zum ersten Mal ein. Bei der Wahl Jahreseinzug ziehen wir im Dezember nach deinem Eintritt zum ersten Mal ein. Beispiel: Du trittst zum 1.3.22 ein und erhältst deine Bestätigung am 15.3.22. Dann ziehen wir bei Quartalseinzug zum 1. April 22, bei Halbjahreseinzug zum 1.7.22 und bei Jahreseinzug zum 1.12.22 ein. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE6700000000667093
 

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Wenn ihr keine wichtigen Infos verpassen wollt, tretet dem Telegram Channel der Grünen Jugend und dem Telegram Channel der Grünen Jugend Schleswig-Holstein bei.

Anpassung der Beiträge

Auf unserer Mitgliederversammlung auf dem 55. Bundeskongress am 9.10.21 in Erfurt wurde eine Beitragsanpassung beschlossen. Den vollständigen Wortlaut kannst du hier nachlesen.

Wichtige Informationen zur Mitgliedschaft

Hier sind die Links zur Satzung des Bundesverbandes und des Landesverbandes Schleswig-Holstein.

Du kannst deine Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Dafür reicht eine formlose E-Mail an die Bundesgeschäftsstelle aus.

Wenn du bereits Mitglied bist, kannst du uns über das unten verlinkte Formular auch nachträglich ein SEPA Mandat erteilen oder ein bestehendes SEPA-Mandat  korrigieren. SEPA-Mandat-GRUENE-JUGEND

Ausnahmen vom Mitgliedsbeitrag

Wenn du gerne Mitglied werden möchtest, den Mitgliedsbeitrag aber auch nach der kostenlosen einjährigen Schnuppermitgliedschaft nicht aufbringen kannst, kannst du hier beim Bundesvorstand eine einjährige Befreiung beantragen.